Anzahlungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Definition: Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. | |||
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Version vom 26. September 2023, 15:03 Uhr
Definition: Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.
Allgemein
- Anzahlungen können bei der Dokumentenerfassung mit eingegeben werden.
- Anzahlungen können auf verschiedenen Dokumenten mit ausgegeben werden.