Datenbankbereinigung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 42: | Zeile 42: | ||
* für ältere Jahrgänge reicht eine Sicherung nach der Splittung | * für ältere Jahrgänge reicht eine Sicherung nach der Splittung | ||
==== | ==== Reorganisation der Hauptdatenbank ==== | ||
* erfolgt anschließend an die Bereinigungen | |||
=== Durchführung === | === Durchführung === |
Version vom 16. Februar 2024, 08:08 Uhr
Allgemein
Datenbankbereinigung - Löschen alter und nicht mehr benötigter Daten
Vorteile
- Schlankere Datenbanken
- Verbesserte Zugriffs- und Recherchezeiten
- Geringerer Aufwand für Datensicherung
Verfahren
Löschen der Dokumente (AG, AU, AU*, BA, BS, BS*, GU) der Jahrgänge vor 20xx
- Vorschlag: alle Jahrgänge vor gesetzlicher Aufbewahrungspflicht
- Abstimmung der Jahrgänge mit Kunden
Löschen Journaldaten
(Aufzeichnungsdaten für interne Auswertungen)
- Lagerjournal
- Lagerbewegungen
- Fibu-Übergaben
- Preisjournal
- Druckjournal
- Buchungsjournal
- Eingangsrechnungen
- Abstimmung zum Umfang individuell mit Kunden
Bereinigung MEMO-Einträge
(für die Jahrgänge vor 20xx)
- Abstimmung der Jahrgänge mit Kunden
Kundenbereinigung
- setzt das Löschen von aktiven Dokumenten voraus
- Löschen aller Kunden/ Lieferanten, welche keine Zuordnung zu einem Dokument mehr haben (AG, AU, AU*, BA, BS, BS*, GU)
- Stilllegen von Kunden, für welche innerhalb der letzten x Jahre keine AG bzw. AU erfasst worden sind
- Abstimmung zu Jahrgängen mit Kunden
Splittung der Archiv-DB
(in Jahrgangs-Datenbanken)
- es muss nur noch der aktuelle Jahrgang regelmäßig gesichert werden
- für ältere Jahrgänge reicht eine Sicherung nach der Splittung
Reorganisation der Hauptdatenbank
- erfolgt anschließend an die Bereinigungen
Durchführung
- Datenbank zu bitec holen
- Testlauf und Ermittlung der benötigten Durchführungszeit
- Durchführung beim Kunden
- Reorganisation
Hinweis: Die Bereinigungen werden nach Terminvereinbarung ausgeführt, sodass keine Beeinflussung des täglichen Arbeits-Ablaufes stattfinden wird. Für Wochenend- / Feiertags- bzw. Nachtarbeit wird ein Zuschlag erhoben.