E-Rechnung
Zitat: "Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - dem sog. Wachstumschancengesetz - wurde ab 1. Januar 2025 eine verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) für steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B) eingeführt."
Allgemein
Wichtige Aspekte zur E-Rechnung
1. E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt.
2. E-Rechnung gemäß Norm EN 16931
Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD <2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm.
3. Alle Unternehmen werden in der Pflicht sein
Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.
4. Übergangsregelungen
Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen.
Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Der aktuelle Stand ist, dass das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) auch über 2028 hinaus weiter genutzt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass ab dem 1. Januar 2028 aus der EDI-Rechnung ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig extrahiert werden kann.
5. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
6. Einführung eines Meldesystems wird später kommen
Ab einem späteren – noch offenen - Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden.
Installation
X-Rechnung
Für die X-Rechnung ist keine weitere Installation notwendig, ist sofort nach der Freischaltung einsatzbar.
ZUGFeRD
Für das Format ZUGFeRD ist die Installation von der Fremdsoftware "Ghostscript" notwendig. Dies muss nur auf den Stationen erfolgen, auf denen E-Rechnungen im Format ZUGFeRD erstellt werden sollen.
Im VERAS-Startmodul unter dem Menüpunkt "Optionen" -> "Drucker/Geräte/Schnittstellen" auf Lasche 2 die Taste "Download" im Block "Ghostcript" aktivieren.
Danach öffnet sich der Browser und es wird auf eine Download-Seite verzweigt. Dort bitte ihre notwendige Version (32 bit oder 64 bit) in der Spalte "GNU Affero General Public License" herunterladen und installieren.
Wenn Sie sich nicht sicher sind welche Windows-Version Sie nutzen - bitte die Windows-Logo-Taste + Pause drücken. In dem sich öffnenden Dialog den Eintrag "Systemtyp" lesen.
Nach der Installation sollte im Feld "Pfad" das Installationsverzeichnis eingetragen sein. Der Pfad wird gleich oder ähnlich "C:\Program Files\gs\gs10.03.1\", ggf. mit einer abweichenden Versionsnummer, sein.
Handling/ Vorgehensweise
Nach der Einstellung, in welchem Format der Kunden die E-Rechnung erhalten soll, gibt es keine weiteren Aktionen, die während des Rechnungsdrucks vorgenommen werden müssen.
Beim Format XRechnung wird eine wird eine XML-Datei erzeugt, welche alle relevanten Daten enthält. Optional kann neben dieser XML-Datei auch die bisher bekannte PDF-Datei mit als Mailanhang versendet werden.
Beim Format ZUGFeRD wird die XML-Datei in die PDF eingebettet, ist somit von "außen" nicht erkennbar. Mittel spezieller Programme (z.B. FOXIT-Reader) wird dies aber erkannt.
Die XML-Dateien werden mit Hilfe der offiziellen Schemadateien auf Korrektheit geprüft.
Konfiguration
Einmalig ist am Kunden einzustellen, ob er überhaupt eine E-Rechnung und wenn ja, in welchem Format (XRechnung oder ZUGFeRD) erhalten soll.
- Direkt am Kunden, im Dialog "Einstellungen", gibt es diese Verschaltung.
- Zusätzlich ist in der Adresstabelle dafür eine Blockfunktion vorhanden.
- Für die Voreinstellung bei Adress-Neuanlage kann unter BASIS - Konfiguration - Adressen der Wert gesetzt werden.
- Für Privatkunden besteht die zusätzliche Option, als Voreinstellung "keine" zu wählen
- Zusätzlich zum Format XRechnung kann eingestellt werden, ob die PDF-Datei (informativ) mit der XML-Datei versendet werden soll.
Reportanpassungen
- Es sind keine Reportanpassungen für die E-Rechnung notwendig.
Rechte
- Keine separaten Recht verschalten.
- Es wirken die bestehende Rechte vom Rechnungsdruck.
Verschaltung mit Modul
- Verschaltet mit Modul 172 (Elektronische Rechnung).
Aufruf von...
Der Aufruf zum Erstellen einer E-Rechnung erfolgt automatisiert mit dem Rechnungsdruck. Ein separater Aufruf ist somit nicht verschaltet.
XRechnungs-Viewer
Zur Anzeige von XRechnungen gibt es im Internet verschiedene kostenfreie Viewer.
Der Bund hat den "Quba-Viewer" gefördert. Dieser ist kostenfrei und installierbar unter https://quba-viewer.org. Nach der